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  • 01.12.2007 | Richtlinien für die öffentliche Verwaltung

    Nebenkosten: Mit den RiFT-Tabellen aus Baden-Württemberg lässt sich leben

    von Dipl.-Ing. und Architekt Klaus D. Siemon, Osterode und Dipl.-Ing. Kurt Theobald, Kassel

    Die Nebenkosten sind seit jeher ein Zankapfel zwischen den Vertragsparteien. Planungsbüros stehen dieser Situation ähnlich hilflos gegenüber wie ein Teil der Auftraggeber, die ihre Innenrevision im Rücken haben und Probleme haben, die Angemessenheit einer Nebenkostenpauschale zu begründen. Die Konsequenz ist, dass Nebenkosten tendenziell viel zu niedrig angeboten und vereinbart werden. Das muss nicht sein.  

    Lösungen für die Praxis

    Lösungen für die Praxis bieten die Nebenkostenempfehlungen des Finanzministeriums Baden-Württemberg. Das Ministerium hat als interne Vorschrift die „Richtlinien der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung für die Beteiligung freiberuflich Tätiger“ (kurz: RIFT) erlassen.  

     

    Relevante Regelungen für öffentliche Auftraggeber

    Die RIFT regeln, wie die örtlichen Bauämter (also Ihre unmittelbaren Ansprechpartner) Nebenkosten berücksichtigen sollen.  

     

    Wichtig: Die Empfehlungen ergeben nur knappe Nebenkosten. Da jedoch einige Auslagen darin nicht enthalten sind, ergibt sich Raum bei der Vertragsverhandlung.