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  • 01.03.2004 · Fachbeitrag · Prüffähigkeit von Rechnungen

    Bundesgerichtshof mit aus Planersicht sensationeller Entscheidung

    | Auftraggeber müssen eine Schlussrechnung künftig binnen zwei Monaten prüfen. Lassen sie diese Frist verstreichen, gilt die Rechnung als prüffähig, das Honorar ist fällig. Das ist die zentrale Aussage in einer sensationell zu nennenden Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Prüffähigkeit und Fälligkeit von Schlussrechnungen. |