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  • 02.06.2009 | Planungsleistungen

    EnEV 2009 tritt am 1. Oktober 2009 in Kraft

    Die EnEV 2009 ist am 30. April im Bundesgesetzblatt (BGBl Teil 1, Seite 954ff) veröffentlicht worden und tritt am 1. Oktober in Kraft. Damit müssen Sie ab dem Herbst 2009 sowohl bei der Planung von Wohn- als auch von Nicht-Wohngebäuden höhere Energiespar-Standards beachten. Das sind die wesentlichen Änderungen der EnEV 2009 gegenüber der EnEV 2007:  

    • Die primärenergetischen Anforderungen (Gesamtenergieeffizienz) bei Neubau und Sanierung werden um rund 30 Prozent verschärft.
    • Die energetischen Anforderungen an Außenbauteile werden im Falle wesentlicher Änderungen im Gebäudebestand um rund 15 Prozent verschärft.
    • Es wird ein Referenzgebäudeverfahren für Wohngebäude eingeführt. Der maximal zulässige Primärenergiebedarfskennwert wird individuell anhand eines Referenzgebäudes mit gleicher Geometrie, Ausrichtung und Nutzfläche unter der Annahme standardisierter Bauteile und Anlagentechnik ermittelt.
    • Es wird ein neues Bilanzierungsverfahren (DIN V 18599) für Wohngebäude eingeführt, das alternativ zum bestehenden Verfahren (nach DIN V 4108-6 und DIN V 4701-10) für die Bilanzierung herangezogen werden kann.
    • Der Vollzug der EnEV 2009 soll durch die Einführung privater Nachweispflichten (Fachunternehmererklärungen) und die Erweiterung der Ordnungswidrigkeiten verstärkt werden.

    Unser Service: Den Wortlaut der EnEV finden Sie auf unserer Homepage (www.iww.de) unter der Abruf-Nr. 091739.  

    Quelle: Ausgabe 06 / 2009 | Seite 2 | ID 127361