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  • 01.10.2001 · Fachbeitrag · Planen auf Risiko

    So umschiffen Sie die gefährlichsten Klippen bei bedingten Planungsverträgen

    | Bedingte Planungsverträge sind Verträge, bei denen die Vergütung an eine bestimmte Bedingung geknüpft ist. Damit verbunden sind für die Planer erhebliche Risiken. Der Redaktion ist zum Beispiel ein Fall bekannt, in dem ein Architekt bei einer großen Bauplanung auf sein gesamtes Honorar für die Leistungsphasen 1 bis 3 verzichten musste, weil er eine bedingte Honorarvereinbarung einging und die Bedingung (Förderung durch das Land) anschließend nicht eintrat. |