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  • 01.01.2002 · Fachbeitrag · OLG Karlsruhe definiert „mängelfreie Leistung“

    Architekten und Ingenieure schulden keine optimale Planung

    | Immer wieder gibt es Auseinandersetzungen wegen behaupteter Planungsmängel. Einerseits versuchen Auftraggeber bereits im Zuge der Planungsvertiefung eine Reihe von nachträglichen Änderungswünschen durchzusetzen. Andererseits wird nach Baufertigstellung das Honorar gekürzt, weil die realisierte Baumaßnahme nach Ansicht des Auftraggebers nicht die optimale Planungslösung darstellt. |