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  • 01.04.2003 · Fachbeitrag · Objektüberwachung

    Haftungsabgrenzung zwischen Architekt und Bauträger

    | Auch wenn Sie für einen Bauträger die Leistungsphase 8 übernehmen, müssen Sie dafür Sorge tragen, dass das Bauwerk mangelfrei errichtet wird. Was aber ist, wenn die Planung, die Sie vom Bauträger übernommen haben, fehlerhaft war. Haften Sie dann trotzdem voll für das mangelhafte Bauwerk? Die Antwort des Oberlandesgerichts (OLG) Celle lautet: „Nein“. Wäre der Baumangel nicht eingetreten, wenn der Bauträger eine ordnungsgemäße Planung ausgearbeitet hätte, trifft den Bauträger ein erhebliches Mitverschulden, so das OLG. Die Schadensbeseitigungskosten sind auf zwei Schultern zu verteilen, wobei das Verhältnis im Urteilsfall 2/3 zu 1/3 zu Lasten des Planers war. (Urteil vom 20.3.2002, Az: 7 U 45/01) (Abruf-Nr. 030652) |