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  • 01.10.2006 | Neues Thema für alle Planer

    Nachträge: Die wichtigste Stellschraube zur konfliktarmen Steigerung Ihres Honorars

    von Dipl.-Ing. und Architekt Klaus D. Siemon, o.b.u.v. SV für Honorare und Leistungen der Architekten, Osterode und Berlin

    Sie erfahren es täglich in Ihrem Büro: Selbst in einer anziehenden Baukonjunktur bleibt es äußerst schwierig, akzeptable Honorare zu verhandeln. Die Stellschraube mit dem größten Potenzial sind Nachträge zum Planungsauftrag. Erfahren Sie nachfolgend an typischen Fällen aus dem Tagesgeschäft, wie Sie Voraussetzungen für Nachträge zum Planungsauftrag schaffen, und wie Sie diese im Einvernehmen mit dem Auftraggeber vereinbaren.  

    Entwicklung eines Nachtragswesens ist überfällig

    Weil Planer im Gegensatz zu Bauunternehmen eine generelle Beratungspflicht haben, ist das Nachtragswesen für Planer längst überfällig. Überfällig auch deshalb, weil Sie damit drei Fliegen mit einer Klappe schlagen:  

     

    • Sie vermeiden Beratungsfehler (Haftungsrisiken).
    • Sie können auf Grundlage der derzeitigen HOAI doch noch das korrekte Honorar anpeilen.
    • Sie bereiten sich auf die Zeit nach der anstehenden HOAI-Änderung vor. Derzeit sieht es so aus, dass die Bauüberwachung kein Bestandteil der neuen HOAI sein wird. Spätestens dann ist mit einem starkem Anstieg des Nachtragswesens in Planung und Bauüberwachung zu rechnen.

    Voraussetzungen für erfolgreiche Nachträge

    Wie bei ausführenden Unternehmen kommt es auch hier darauf an, dass Sie die Grundlage für die Durchsetzung Ihres Nachtrags schaffen – einen fachlich, technisch und räumlich klar definierten Vertragsinhalt.  

     

    Oft wird dem Auftraggeber im Zuge der Akquisition aber fachlich unsauber suggeriert, der Architekt / Ingenieur sei eigentlich „rundum beauftragt“. Das gilt im Wohnungsbau genauso wie bei großen gewerblichen Industrieprojekten und sollte vermieden werden.