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  • 01.04.2011 | Neue HOAI

    Abrechnung von Leistungen im Stundenhonorar?

    Ein Leser hat folgende Frage gestellt: „Ich bin für einen Auftraggeber in verschiedenen Projekten im Bezug Bauleitung und Abrechnung tätig. Da Leistungen unterschiedlicher Art (Bauleitung, Terminpläne, Kostenschätzungen) von mir abgerufen werden, habe ich eine Vergütung auf Stundenlohnbasis vorgeschlagen. Der Auftraggeber erklärt nun, die Neue HOAI lasse eine Abrechnung auf Stundenlohnbasis nicht zu. ist das korrekt?  

    Unsere Antwort: Nein. Sie dürfen selbstverständlich auch das Honorar für Leistungen der Leistungsbilder bzw. Grundleistungen nach Zeithonorar abrechnen. Die HOAI verbietet das keineswegs. Auch die Rechtsprechung ist eindeutig (Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.4.2009, Az: VII ZR 164/07; Abruf-Nr. 091735). Sie haben nur ein Problem: Wenn nicht schriftlich bei Auftragserteilung etwas anderes vereinbart worden ist, gilt nur der Mindestsatz. Sehen Sie also zu, dass Sie zur Auftragserteilung eine schriftliche Regelung treffen. Dann sind Stundenhonorare zwischen dem Mindest- und Höchstsatz möglich.  

    Quelle: Ausgabe 04 / 2011 | Seite 2 | ID 143511