Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.02.2002 · Fachbeitrag · Nachträge

    Geprüfte Nachtragsvereinbarungen sind beim Honorar anrechenbar

    Immer wieder wollen Auftraggeber Kosten von Nachtragsvereinbarungen, die mit ausführenden Bauunternehmen abgeschlossen werden, nicht als Bestandteil des Kostenanschlags, also der anrechenbaren Kosten für die Leistungsphasen 5-7, anerkennen. Ihr Argument: Der Kostenanschlag ist Grundlage der endgültigen Entscheidung über die Ausführung der Baumaßnahme. Er muss zum Baubeginn vorliegen und bis zum letzten genau sein. Deshalb dürfen keine Ergänzungen mehr vorgenommen werden.