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  • 04.05.2011 | Musterschreiben zur neuen VOB - Teil 8

    Zeitnahe Vorlage einer Schlussrechnung und Vergütungsminderung bei Mängeln

    Seit der Oktober-Ausgabe 2010 stellen wir Ihnen Formbriefe bereit, die Ihnen helfen, die neue VOB/B bestmöglich zu bewältigen. Nachfolgend stellen wir Ihnen Musterschreiben zur Verfügung, mit denen Sie  

    • Auftragnehmer zu einer zeitgerechten Vorlage einer prüffähigen Schlussrechnung auffordern (§ 14 Absatz 4 VOB/B), sowie
    • eine Vergütungsminderung als Alternative zur Mangelbeseitigung im Zuge der Gewährleistung vorschlagen (§ 13 Absatz 6 VOB/B).

    Aufforderung zur Vorlage einer prüffähigen Schlussrechnung

    Bei vielen Projekten besteht Bedarf nach einer kurzfristigen Schlussabrechnung, nachdem die vereinbarten Leistungen erbracht worden sind. Darüber hinaus führen zeitnahe Abrechnungen zur effektiveren Abwicklung, da die meisten Sachverhalte und technischen Zusammenhänge noch gut in Erinnerung sind.  

     

    Das regelt die VOB

    In § 14 Absatz 3 VOB/B ist geregelt, dass die Schlussrechnung über die erbrachten Leistungen in folgenden Fristen nach Fertigstellung beim Auftraggeber eingereicht werden muss:  

     

    1. Vertragliche Ausführungsfrist bis zu drei Monate: Einreichung der Schlussrechnung bis spätestens zwölf Werktage nach Fertigstellung.
    2. Je weitere drei Monate Ausführungsfrist: zusätzlich sechs Werktage zur Frist gemäß Ziffer 1.

     

    Reicht der Auftragnehmer eine prüffähige Schlussrechnung nicht ein, obwohl ihm der Auftraggeber eine angemessene Frist gesetzt hat, kann der Auftraggeber die Schlussrechnung selbst auf Kosten des Auftragnehmers aufstellen lassen (§ 14 Absatz 4 VOB/B).  

     

    Inhalt des Musterschreibens

    Das Musterschreiben setzt die Frist zur Rechnungsaufstellung in Gang. Wir empfehlen, die dem ausführenden Unternehmen gesetzten Fristen keinesfalls geringer als die oben erwähnten Fristen laut VOB/B zu bemessen. Die Frist muss angemessen sein. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, sie auch einzuhalten.  

     

    Praxishinweis

    Als vertragsrelevantes Schreiben sollte dieses Schreiben vom Auftraggeber des ausführenden Unternehmers abgeschickt werden.  

     

    Aufforderung zur Einreichung einer prüfbaren Schlussrechnung

    Baumaßnahme ... Auftrag Nr. ... vom ... Gewerk ...  

    Aufforderung zur Einreichung einer prüfbaren Schlussrechnung nach § 14 Absatz 4 VOB/B  

     

    Sehr geehrte Damen und Herren,  

     

    die Leistungen gemäß oben genanntem Auftrag wurden vor ... Kalenderwochen, am ... fertiggestellt, siehe hierzu auch Abnahmeprotokoll vom ... . Gemäß § 14 Absatz 3 VOB/B war die Schlussrechnung daher bis zum ... einzureichen. Ich fordere Sie hiermit auf, die prüfbare Schlussrechnung für oben genannte Leistungen bis zum ... einzureichen. Zur Schlussrechnung gehören auch alle entsprechenden Abrechnungsunterlagen in prüffähiger Form.  

     

    Die oben erwähnte Frist ist im Vergleich zur Regelung nach § 14 Absatz 3 VOB/B angemessen, sodass bereits jetzt mitgeteilt wird, dass nach fruchtlosem Fristablauf die Schlussrechnung durch einen Dritten auf ihre Kosten erstellt wird.  

     

    Die (örtliche) Bauüberwachung und das Fachbüro für ... erhalten eine Kopie dieses Schreibens.  

     

    Mit freundlichem Gruß  

    Auftraggeber  

    Minderung wegen unzumutbarer Mängelbeseitigung

    In § 13 Absatz 6 VOB/B ist geregelt, dass der Auftragnehmer das Recht hat, die Mängelbeseitigung zu verweigern, wenn diese unzumutbar oder mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden wäre oder unmöglich ist. Der Auftraggeber darf dann die Vergütung entsprechend mindern.  

     

    Inhalt des Musterschreibens

    Das Musterschreiben stellt den Fall der Unverhältnismäßigkeit einer Mängelbeseitigung in Verbindung mit einer Vergütungsminderung gemäß §13 Abs.6 VOB/B dar.  

     

    Werklohnminderung wegen unzumutbarer Mängelbeseitigung

    Baumaßnahme ... Auftrag Nr. ... vom … Gewerk ...  

    Minderung der Vergütung gemäß § 13 Absatz 6 VOB/B  

     

    Sehr geehrte Damen und Herren,  

     

    folgende Leistungen sind durch Sie mangelhaft ausgeführt worden:  

    1. ...  

    2. ...  

     

    Eine Beseitigung des unter Ziffer 1 genannten Mangels ist nur bei unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich, sodass in Anlehnung an § 13 Absatz 6 VOB/B auf die Mängelbeseitigungsaufforderung mit Fristsetzung verzichtet wird. Als Ersatz wird gemäß § 13 Absatz 6 VOB/B eine Vergütungsminderung in Höhe von ... Euro netto vorgenommen. Die Höhe der Minderung orientiert sich an der Wirksamkeit des Schadens, betrachtet über die zu erwartende Nutzungsdauer. Die Minderung ist in der Anlage zu diesem Schreiben der Höhe nach dargestellt.  

     

    Die (örtliche) Bauüberwachung und das Fachbüro für … erhalten eine Kopie dieses Schreibens.  

     

    Mit freundlichem Gruß  

    Auftraggeber  

     

     

    Quelle: Ausgabe 05 / 2011 | Seite 12 | ID 144661