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  • 10.01.2011 | Musterbriefe zur neuen VOB/B - Teil 4

    Erhöhung der Kapazitäten, Leistungsfeststellung, Entfernung von Leistungen

    Seit der Oktober-Ausgabe 2010 stellen wir Ihnen Formbriefe bereit, die Ihnen helfen sollen, die Anforderungen der neuen VOB/B bestmöglich zu bewältigen. Nachfolgend stellen wir Ihnen drei Musterschreiben zur Verfügung, mit denen Sie  

    • ausführende Betriebe auffordern, Kapazitäten (Arbeitskräfte, Geräte, Stoffe) auf der Baustelle zu erhöhen (§ 5 Absatz 3 VOB),
    • den Zustand verdeckter Leistungen eines Bauauftrags feststellen (§ 4 Absatz 10 VOB/B) und
    • nicht vertragsgemäße Leistungen vom ausführenden Unternehmen beseitigen lassen (§ 2 Absatz 8 VOB/B).

    Erhöhung der Kapazitäten auf der Baustelle

    Für den Fall, dass vereinbarte Ausführungstermine offensichtlich aufgrund fehlender Arbeitskräfte, Geräte oder Stoffe nicht eingehalten werden, bietet die VOB/B mit § 5 Absatz 3 ein Instrument, um dem wirksam gegenzusteuern: Die Aufforderung an den ausführenden Auftragnehmer, seine Arbeitskräfte, Baugeräte und Baustoffe den Erfordernissen entsprechend unverzüglich anzupassen.  

     

    Wichtig: Die Aufforderung ist bereits dann vorzunehmen, wenn offensichtlich ist, dass die Anzahl der Arbeitskräfte und Geräte nicht ausreichen, um das vorgesehene Terminziel einzuhalten. Es handelt sich also um eine Vorsorgemaßnahme, die zu treffen ist, bevor die vereinbarten Termine abgelaufen sind. Bei dieser Aufforderung ist das Fachbüro für SiGeKo zu beteiligen, um auch diesbezüglich entsprechende Maßnahmen ergreifen zu können.  

     

    Praxishinweis

    Die Regelung des § 5 Absatz 3 VOB/B ist ein starkes Instrument, die Arbeiten auf der Baustelle an den vereinbarten Erfordernissen auszurichten. Denn sie bedeutet, dass der Auftragnehmer seine Kapazitäten sofort so anpassen muss, damit die Terminziele erreicht werden. Das Instrument wird in der Praxis oft unterschätzt. .