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  • 01.03.2005 | Mitarbeiterbeteiligung –Teil II

    So beteiligen Sie Ihre Mitarbeiter am Unternehmenserfolg

    von Dipl.-Volkswirt Stefan Fritz, GIZ GmbH, Forchheim

    In der Februar-Ausgabe Ihres „Wirtschaftsdienstes“ konnten Sie die Grundlagen erfahren, wie Mitarbeiter zu „Mitunternehmern“ werden. Ein Weg, wie Sie dies erreichen, ist, sie am Erfolg Ihres Büros teilhaben zu lassen.  

     

    In diesem Zusammenhang stellen sich viele Fragen: An welchen Größen kann eine Erfolgsbeteiligung ansetzen? Welche rechtlichen Aspekte sind zu beachten? Kann ich eine Erfolgsbeteiligung auch mit anderen personalwirtschaftlichen Instrumenten kombinieren? Welche partnerschaftlichen Aspekte beinhaltet eine Erfolgsbeteiligung? Wie führe ich ein Erfolgsbeteiligungsmodell ein und kann ich es mit einer Kapitalbeteiligung kombinieren? Auf all diese Fragen gibt Ihnen der nachfolgende Beitrag ausführlich Antwort.  

    Was ist eine „Erfolgsbeteiligung“?

    Als „Erfolgsbeteiligung“ werden Beteiligungsformen bezeichnet, bei denen Ihre Mitarbeiter zusätzlich zum Gehalt eine erfolgsabhängige Zuwendung erhalten. Im Jahr 2000 wurde im Rahmen eines Betriebs- panels des Instituts für Arbeit und Beschäftigung der Bundesagentur für Arbeit erstmals der Versuch unternommen, die Verbreitung von Beteiligungsmodellen herauszufinden. Aus den Ergebnissen lässt sich ableiten, dass es insgesamt rund 93.000 Betriebe gibt, die Erfolgsbeteiligungsmodelle verwenden. Im Durchschnitt sind es 26 Mitarbeiter je Betrieb, die eine Erfolgsbeteiligung haben.  

     

    Planungsbüros hinken noch nach

    Planungsbüros sind bei den Betrieben mit Erfolgsbeteiligung noch weit unterrepräsentiert. Das heißt aber nicht, dass sich ein solches Modell für Sie nicht eignet, im Gegenteil. Mitarbeiter und Führungskräfte werden zunehmend leistungs- und / oder erfolgsabhängig vergütet. Wir empfehlen Ihnen, ein Modell zu verwenden, das den Erfolg des Mitarbeiters in den Mittelpunkt stellt.