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  • 03.03.2008 | Liquiditätssicherung im Honorarprozess

    Vorbehaltsurteil: Ein Instrument bei Gegenforderungen wegen Planungsmängeln

    von RA Matthias Götte, Kanzlei Ulbrich § Kollegen, Würzburg

    Es kommt immer häufiger vor, dass Auftraggeber auf Honorar(schluss) rechnungen von Architekten und Ingenieuren Gegenforderungen geltend machen. Diese sind bei weitem nicht immer mit Fakten unterlegt, sondern oft fadenscheinig. Wenn Sie sich sicher sind, Ihre Aufgabe ordnungsgemäß erledigt zu haben, ist ein Instrument für Sie von Interesse, um schnell an Ihr Geld zu gelangen: Das sogenannte Vorbehaltsurteil.  

    Der gesetzliche Hintergrund

    Nach § 302 Zivilprozessordnung (ZPO) kann das Gericht über eine Honorarforderung ein Urteil unter Vorbehalt der Entscheidung über zur Aufrechnung gestellte Gegenforderungen erlassen. Der Zahlungstitel des Architekten bzw. Ingenieurs kann also festgestellt werden, wohingegen vom Bauherrn geltend gemachte Mängelansprüche erst im weiteren Verlauf des Prozesses geklärt werden.  

     

    Der typische Anwendungsfall

    Ein Architekt verklagt einen Bauherrn auf Zahlung von Architektenhonorar. Der Bauherr behauptet, dass die Planung Mängel aufweist,. Deswegen stellt er seinerseits Schadenersatzansprüche gegen die Honorarforderung zur Aufrechnung.  

    Aktuelles Urteil belegt Relevanz für Planer am Bau

    Dass das Vorbehaltsurteil auch für Planer am Bau absolut interessant ist, belegt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Schleswig (Urteil vom 26.1.2007, Az: 1 U 101/06; Abruf-Nr. 072047).