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  • 01.11.2007 | Kundenkontakte

    Umbau eines Großraumbüros in mehrere Einzelbüros

    Planen Sie für einen Bauherrn die Zerlegung eines Großraumbüros in Einzelbüros, kann dieser damit zusammenhängende Aufwendungen (unter anderem auch neue Elektroinstallation) sofort als Erhaltungsaufwand abziehen. Diese Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) dürfte für Ihre Bauherren durchaus von Interesse sein. Die Finanzverwaltung stuft die Aufwendungen bisher nämlich als (nur über die Abschreibung abziehbare) Herstellungskosten ein (Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 18.7.2003, Az: IV C 3 – 2211 – 94/03; Abruf-Nr. 031908). Der BFH sieht das anders, wenn durch den Einbau weder die Nutzfläche vergrößert noch die Funktion oder das Wesen der Räume verändert werden und auch der Raumstandard in etwa gleich bleibe.  

    Unser Tipp: Die Entscheidung gilt natürlich auch im umgekehrten Fall: Planen Sie für Ihre Auftraggeber durch Abriss der Zwischenwände aus mehreren kleinen Räumen einen großen Raum, kann Ihr Bauherr die Umbaukosten sofort als Erhaltungsaufwand abziehen. (Urteil vom 16.1.2007, Az: IX R 39/05) (Abruf-Nr. 073088)  

    Quelle: Ausgabe 11 / 2007 | Seite 3 | ID 115007