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  • 01.04.2001 · Fachbeitrag · Kündigung des Architektenvertrags

    Kündigung aus wichtigem Grund muss gut dokumentiert werden

    | Auf dem Bau herrscht manchmal ein etwas rauher Umgangston. Das heißt aber nicht, dass alles erlaubt ist. Werden die Grenzen des Zumutbaren überschritten, berechtigt das zur Vertragskündigung aus wichtigem Grund. Wenn Sie diesen Schritt gehen wollen, sollten Sie aber entsprechendes Beweismaterial besitzen, das die Berechtigung Ihrer Kündigung unterstreicht. Ansonsten kann Sie die vorzeitige Vertragskündigung teuer zu stehen kommen. Das belegt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Rostock (Urteil vom 5.4.2000, Az: 2 U 63/98, OLG-Report 2001, 7; Abruf-Nr. 010233) |