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  • 01.11.2002 · Fachbeitrag · Kfz-Kosten

    Fahrten zwischen Wohnung und Büro

    | Der negative Unterschiedsbetrag zwischen der Entfernungspauschale und den tatsächlichen Kosten für die Fahrten zwischen Ihrer Wohnung und Ihrem Büro darf nicht als Betriebsausgabe abgezogen werden. Wesentlich schneller als üblich hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit dieser Entscheidung ein Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg „gekippt“, über das wir in der Oktober-Ausgabe auf Seite 15 berichtet haben. |