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  • 01.01.2001 · Fachbeitrag · Kfz-Kosten

    Aktuelle Entscheidungen zum Fahrtenbuch

    | Wer den geldwerten Vorteil der Privatnutzung des Betriebs-Pkw nicht nach der „Ein-Prozent-Regelung“ versteuern will, muss ein Fahrtenbuch führen. Der Aufwand ist hoch. Doch es mehren sich die Anzeichen, dass der Fiskus von seinen überzogenen Anforderungen Abstand nehmen muss. So hat es das Finanzgericht (FG) Köln als ausreichend angesehen, wenn nicht im Fahrtenbuch enthaltene notwendige Angaben (Reisezweck, aufgesuchte Geschäftspartner) durch andere Belege (zum Beispiel Reisekostenabrechnungen) glaubhaft gemacht werden (Urteil vom 10.11.1999, Az: 10 K 1801/98, EFG 2000, 922; Abruf-Nr. 001211). Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Das Finanzamt will mit einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof (BFH, Az: VI B 1/00) erreichen, dass dieser die Entscheidung in der Revision prüft. |