Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.10.2007 | Keine Honorarkürzung wegen nicht erbrachter Grundleistungen

    So vereinbaren Sie den Vertragsgegenstand am sinnvollsten

    Das Thema „nachträgliche Honorarkürzungen wegen nicht vollständig erbrachter Einzelleistungen aus den jeweiligen Leistungsphasen“ verunsichert alle Planer. Das Honorarrisiko besteht für alle Einzelleistungen aus den jeweiligen Leistungsbildern der HOAI. Es sind also Architekten und Ingenieurbüros in gleicher Weise betroffen.  

    Rückblick auf bisherige Berichterstattung

    In der August-Ausgabe haben wir Ihnen gezeigt, wie Sie vorgehen müssen, um das gerechte Honorar zu erlangen. Ihre Devise muss lauten: Formulieren Sie den Vertragsinhalt so, dass für Ihren Auftraggeber und auch für Sie in fairer Weise alles wichtige im Vertrag vereinbart wird, ohne jedoch alle Einzelleistungen nach HOAI als Vertragsbestandteil aufzulisten.  

     

    In der September-Ausgabe haben wir Ihnen dann Arbeitshilfen für die Praxis vorgestellt, und zwar Muster-Leistungsvereinbarungen  

    • zu Architektenleistungen und
    • zu Planungsleistungen der technischen Gebäudeausrüstung.

     

    Unser Service: Beide Beiträge finden Sie auch im brandneuen „Online-Archiv“ für Abonnenten. Die Musterleistungsvereinbarungen stehen Ihnen außerdem im „Online-Service“ unter „Arbeitshilfen“ zum Download zur Verfügung. Loggen Sie sich dazu auf unserer Homepage (www.iww.de) unter „myIWW“ ein.  

    Vorschläge für weitere Planbereiche