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  • 01.04.2011 | Kalkulationshinweise

    So kalkulieren Sie den Generalplanerzuschlag und zusätzliche Leistungen

    Die Auskömmlichkeit eines Generalplanungsauftrags bzw. -vertrags steht und fällt mit dem Generalplanerzuschlag sowie der Honorierung ergänzender Leistungen, die zu den Leistungsbildern hinzutreten. Erfahren Sie nachfolgend, welche Honorarkomponenten bei der Generalplanung zu den Grundhonoraren hinzutreten und wie sie argumentativ durchgesetzt werden können.  

    Die Ausgangslage

    Nicht selten erwarten Auftraggeber, dass das Generalplanungshonorar im Ergebnis niedriger ist als die vergleichbaren Einzelhonorare bei getrennter Vergabe. Das trifft in der Praxis aber nicht zu. Durch die Leistungsbündelung wird das Honorar nicht geringer, sondern höher.  

     

    Zusatzleistungen bei Generalplanungen

    Bei Generalplanungsverträgen fallen typischerweise zwei Arten von zusätzlichen Aufwendungen an:  

     

    1. Der Generalplaner übernimmt eine Anzahl zusätzlicher Leistungen, die der Auftraggeber übernehmen müsste (und würde), wenn die Leistungen getrennt vergeben würden (delegierbare Bauherrnleistungen).

     

    2. Es fällt ein allgemeiner Generalplanerzuschlag an, der neben den - genannten - zusätzlichen Leistungen zu vereinbaren ist. Dieser Zuschlag setzt sich unter anderem zusammen aus Wagnis, Gewinn und der Übernahme der Auftraggeberfunktion.

    Transparente Honorarkalkulation sichert Durchsetzbarkeit