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  • 31.08.2009 | Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen

    Örtliche Bauüberwachung für Ingenieurbüros: Fehler in der HOAI 2009

    In unserem Überblick über die wichtigsten Neuerungen der HOAI 2009 (Ausgabe 8 und 9/2009) haben wir schon erwähnt, dass dem Gesetzgeber mit der Herausnahme der Örtlichen Bauüberwachung bei Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen aus dem verbindlichen Regelungsbereich der HOAI ein echter Klops passiert ist. Für Planer und - vor allem öffentliche - Auftraggeber stellt sich jetzt die Frage, wie man diese schwierige Situation am besten bewältigt.  

     

    Herabqualifizierung zur Besonderen Leistung

    Eines ist klar: Auf die örtliche Bauüberwachung kann nicht verzichtet werden. Sie ist und bleibt ein essenzieller Bestandteil, auch wenn die Leistung jetzt zur Besonderen Leistung umfunktioniert worden ist. Damit droht vor allem ein Preiskampf. Denn bei Besonderen Leistungen ist das Honorar frei vereinbar.  

     

    Das hat auch Auswirkungen auf VOF-Verfahren, weil für die örtliche Bauüberwachung das Preiskriterium „Mindestsatzbindung“ nicht mehr gilt. Planer müssen die Leistung irgendwie bepreisen. Auftraggeber müssen die Angebote werten. Der Preiskampf ist eröffnet.  

     

    Wertungsvorschlag für öffentliche Auftraggeber