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  • 01.01.2003 · Fachbeitrag · Honorarurteil des Monats

    Technische Gebäude sind keine Ingenieurbauwerke

    | Angesichts knapper Kassen versuchen öffentliche und gewerbliche Auftraggeber, vermeintliche Gestaltungsspielräume der HOAI auszunutzen. Eine zuletzt immer häufiger beobachtete Variante ist, das Objekt von den richtigen und angemessen honorierten Leistungsbildern Objektplanung (Architektur) und Freianlagen in sachlich nicht zutreffende niedrig honorierte Leistungsbilder umzudeuten. So werden beispielsweise durch Vertragsregelungen Freianlagen zu Verkehrsanlagen und Gebäude zu Ingenieurbauwerken umgedeutet. |