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  • 01.05.2007 | Honorarrecht

    Was tun bei behaupteter Honorar-Überzahlung?

    Es passiert im Tagesgeschäft immer wieder: Nachdem Sie eine Honorarschlussrechnung eingereicht haben, stellt der Auftraggeber fest, dass Sie überzahlt sind. Soll heißen, dass Ihre Abschlagszahlungen den Schlussrechnungsbetrag übersteigen. Der Auftraggeber fordert Sie unter Hinweis auf die geprüfte Schlussrechnung auf, den Differenzbetrag zurückzuzahlen. Bisher war unklar, wie man solchen Forderungen begegnet. Kann man die Rückzahlung mit der Begründung verweigern, der Auftraggeber müsse zunächst im Einzelnen darlegen, wo und aus welchen Gründen Sie überzahlt sind?  

    Unser Tipp: Diese Haltung ist nicht zu empfehlen. Das Oberlandesgericht Brandenburg hat nämlich klargestellt, dass eine ordnungsgemäß und nachvollziehbar geprüfte Honorarschlussrechnung als Nachweis einer Überzahlung ausreicht. Wenn Sie die Rückzahlung verweigern wollen, sind Sie in Zugzwang. Sie müssen der Rückforderung des Auftraggebers begründet und nachvollziehbar entgegentreten. (Urteil vom 24.1.2007, Az: 4 U 123/06) (Abruf-Nr. 071442)  

    Quelle: Ausgabe 05 / 2007 | Seite 2 | ID 111621