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  • 31.05.2010 | Honorarrecht

    Umbauzuschlag bezieht sich auf gesamtes Planungswerk

    Wer gegenwärtig noch Planungsaufträge im Bestand nach der Alten HOAI bearbeitet, sollte eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin kennen. Es hat entschieden, dass bei Umbauten oder Modernisierungen, die stellenweise auch Instandsetzungen enthalten, der Umbauzuschlag auch auf die anteilig anfallenden Instandsetzungen zu zahlen ist. Für eine anteilige Herausnahme der Instandsetzungen gibt es keine Rechtsgrundlage. Denn Instandsetzungen, die durch einen Umbau oder eine Modernisierung ausgelöst werden, gehen darin auf.  

    Wichtig: Liegen jedoch zwei Objekte vor, zum Beispiel ein Umbau und ein Erweiterungsbau, dann werden der Um- und der Erweiterungsbau jeweils getrennt abgerechnet. Innerhalb des Umbaus werden die darin enthaltenen Instandsetzungen aber wieder integrativer Bestandteil des Umbaus. (Urteil vom 16.3.2010, Az: 7 U 53/08) (Abruf-Nr. 101318)  

    Quelle: Ausgabe 06 / 2010 | Seite 2 | ID 136056