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  • 01.10.2004 · Fachbeitrag · Honorarrecht

    Honoraranspruch bei teilweise prüffähiger Rechnung

    | Bisher galt der eiserne Grundsatz: Ohne Prüffähigkeit der Rechnung entfällt der Honoraranspruch komplett. Die Folge war nicht nur ein erheblicher Zeitverlust, bis die Rechnung neu gestellt war. In der Zwischenzeit konnte es außerdem passieren, dass der Honoraranspruch im Ganzen gefährdet war, weil auf der Seite des Auftraggebers Personen gewechselt hatten oder Zahlungsunfähigkeit eingetreten war. |