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  • 06.07.2009 | Honorarrecht

    Gericht muss Argumente des Planers würdigen

    Komplexe Honorarauseinandersetzungen waren bisher oft dadurch gekennzeichnet, dass die Urteilsbegründungen selbst für Baufachjuristen nur schwer nachvollziehbar waren. Das wird ab jetzt anders. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Instanzgerichten aufgegeben, alle wichtigen Parteivorträge (zum Beispiel die Argumentation des Planungsbüros) rechtlich zu würdigen. Nimmt das Gericht zu Vorträgen des Planungsbüros mit zentraler Bedeutung keine Stellung oder wird dieser Vortrag übergangen, ist das anschließende Urteil stark gefährdet und die Sache erneut zu verhandeln.  

    Im vorliegenden Fall hatte ein Planungsbüro in einem Prozess um Baukostenerhöhungen gegen ein Sachverständigengutachten qualifiziert Stellung genommen. Die Gerichte (auch das Oberlandesgericht [OLG] Düsseldorf) hatten den Vortrag nicht berücksichtigt. Wären diese begründeten Beanstandungen aber bei der Urteilsfindung berücksichtigt worden, wäre das Verfahren anders verlaufen, und es wäre ein anderes Urteil gefällt worden. Das hat den BGH nun veranlasst, die Sache zur erneuten Verhandlung an das OLG mit der Vorgabe zurückzugeben, die Sachvorträge zu würdigen. (Beschluss vom 24.3.2009, Az: VII ZR 139/09) (Abruf-Nr. 091932)  

    Quelle: Ausgabe 07 / 2009 | Seite 2 | ID 128277