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  • 01.05.2004 · Fachbeitrag · Honorarrecht

    Alte Rechnung für abgebrochene Vorentwürfe

    Die Verjährung einer Honorarforderung beginnt bekanntlich erst, wenn Sie eine Honorarschlussrechnung eingereicht haben. Damit haben viele Büros es selbst in der Hand, vergessenes Honorar auch nach Jahren einzufordern.