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  • 01.10.2002 · Fachbeitrag · Honoraroptimierung

    Wann darf der Tragwerksplaner das Honorar getrennt abrechnen?

    | Wann darf der Statiker verschiedene Tragwerke getrennt abrechnen und dabei die Honorardegression in Anspruch nehmen? Diese Frage wird zum einen akut, wenn durch die Degression besonders hohe Honorarunterschiede entstehen, die den (bescheidenen) Mehraufwand der getrennten Honorarermittlung rechtfertigen. Zum zweiten stellt sich das Problem, wenn die anrechenbaren Kosten von zwei Tragwerken in der Summe über 15,34 Mio. Euro liegen. Bei zusammengefasster Ermittlung wäre das Honorar damit nicht mehr nach HOAI zu ermitteln. Bei getrennter Abrechnung würden die anrechenbaren Kosten aber wieder in den HOAI-Rahmen fallen. |