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  • 01.06.2002 · Fachbeitrag · Honorarmanagement

    Lph 1 ist generell abrechenbar

    | Häufig werden Architekten und Ingenieure aufgefordert, Verträge abzuschließen, die keine Grundlagenermittlung enthalten. Damit will der Auftraggeber nebenbei drei Prozent des Honorars sparen. Das sollten Sie nicht hinnehmen. Im folgenden Beitrag erfahren Sie, warum Sie die Leistungsphase (Lph) 1 generell abrechnen können. |