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  • 01.08.2003 · Fachbeitrag · Honorarmanagement im Krisenfall

    So rechnen Sie gekündigte Planungsverträge optimal ab

    | Dass ein Planungsvertrag vom Auftraggeber gekündigt wird, ist zwar keine schöne Sache, muss für Sie aber vor allem finanziell kein Beinbruch sein. Schließlich haben Sie bei einer freien Kündigung auch Anspruch auf Honorierung derjenigen Leistungen, die Sie wegen der Kündigung nicht mehr erbringen können. |