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  • · Fachbeitrag · Honorargestaltung

    Baugrubenverbau: Wer soll die Objektplanung übernehmen?

    | Ein Leser fragt: Bei einem Projekt im innerstädtischen Bereich ist ein eigenständiger Baugrubenverbau zur Sicherung der Baugrube bzw. des Nachbargebäudes erforderlich. Sollte die ingenieurtechnische Planung und die Ausführung vom Bauunternehmen erbracht werden oder sollte der Verbau von unserem Ingenieurbüro geplant und diese Planung später der Ausschreibung zugrunde gelegt werden? |

     

    UNSERE ANTWORT | Prinzipiell geht beides. Nach der VOB/C (DIN 18303) können Sie die Planung mit Bauausführung dem Bauunternehmer überlassen. Sie können die Planung des Baugrubenverbaus aber auch als eigenständiges Bauwerk übernehmen. Das hat den Vorteil, dass die Planung beim Planungsteam bleibt und der Verbau in der Bauüberwachung anhand der eigenen Pläne überwacht werden kann. Außerdem fällt für die Planungsleistungen entsprechendes Planungshonorar für Ihr Ingenieurbüro an. In der Objektliste in Anlage 3.4 zur HOAI sind Verbaumaßnahmen als eigenes Objekt aufgeführt. Unberührt davon bleibt, dass die Kosten des Baugrubenverbaus der Kostengruppe 300 in ihrer Gesamtheit angehören und damit unberührt von der Fachplanung Bestandteil der anrechenbaren Kosten für den Objektplaner sind.

    Quelle: Ausgabe 11 / 2011 | Seite 1 | ID 29769380