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  • 01.12.2006 | Honorarfallen umgehen

    Bei Stufenverträgen kommt es auf die Feinheiten an

    Stufenverträge sind geradezu prädestiniert für spätere Honorar-auseinandersetzungen. Diese gehen meist zu Ungunsten der Planer aus. Das gilt vor allem dann, wenn die Honorarregelungen, die in der 1. Stufe vereinbart sind, in der nächsten Stufe unwirksam sind, weil ein paar Kleinigkeiten übersehen wurden.  

     

    Lernen Sie deshalb nachfolgend die entscheidenden Kniffe kennen, um Stufenverträge leistungsgerecht abrechnen zu können.  

    Zwei Arten von Stufenverträgen werden unterschieden

    Zunächst sollten Sie sich bewusst machen, dass es zwei Arten von Stufenverträgen gibt.  

     

    1. Es handelt sich um einen Gesamtvertrag mit einzelnen Stufen innerhalb des Vertragsumfangs.
    2. Es handelt sich um mehrere – einzelne – Stufenverträge.

    Kriterien für das Vorliegen einzelner Stufenverträge

    Die Abgrenzung der beiden Vertragstypen ist nicht ganz einfach und macht in der Praxis Schwierigkeiten.