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  • 01.03.2002 · Fachbeitrag · Honorarberechnung im Stufenvertrag

    Wenn der Bauherr während der Planung das Bauvolumen reduziert

    | Häufig wird bei der Vorplanung auf Anforderung des Auftraggebers üppiger geplant als dessen finanzielle Möglichkeiten es erlauben. Im Zuge der nachfolgenden Entwurfsplanung wird das Bauvolumen dann erheblich reduziert. Für Sie stellt sich die Frage, auf Basis welcher anrechenbaren Kosten Sie Ihr Honorar berechnen können. Die Antwort finden Sie im folgenden Beitrag. |