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  • 01.08.2001 · Fachbeitrag · Honorar

    Was gilt bei Überschreiten der Tabellenwerte der HOAI?

    | Liegen die anrechenbaren Kosten eines Planbereichs außerhalb des Honorarrahmens der Honorartafeln der HOAI, gilt die HOAI nicht mehr. Das gilt auch, wenn der Honorarrahmen erst im Zuge der Planungsvertiefung über- oder unterschritten wird. Diese Entscheidung hat das Kammergericht Berlin (KG) schon im vergangenen Jahr getroffen. Sie ist nach Rücknahme der Revision durch ein Büro für Tragwerksplanung inzwischen rechtskräftig geworden. Die Konsequenz daraus lautet: Wer sich bei den anrechenbaren Kosten verschätzt, kann eventuell ganz ohne HOAI dastehen. |