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  • 01.10.2002 · Fachbeitrag · Honorar

    Verschiedene Honorarzonen bei Ingenieurbauwerk

    | Ingenieurbauwerke wie zum Beispiel Deponien oder Kläranlagen bestehen nicht selten aus mehreren Gebäuden, baulichen Anlagen oder eigenständigen Baukonstruktionen. Die Zuordnung eines Ingenieurbauwerks nach § 53 und § 54 HOAI insgesamt zu einer einzigen Honorarzone bringt oft Nachteile beim Honorar mit sich. Diese hat das Oberlandesgericht Karlsruhe beiseite geschoben. Nach Ansicht der Richter können die innerhalb eines Vertrags vereinbarten Ingenieurleistungen für ein Ingenieurbauwerk auch verschiedenen Honorarzonen zugeordnet werden. Bei der Honorarberechnung von Ingenieurbauwerken innerhalb eines Gesamtbauwerks sind die jeweiligen einzelnen Anforderungen getrennt zu berücksichtigen. |