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  • 01.06.2004 · Fachbeitrag · Honorar

    Honorar für isolierte Bauvoranfrage ist durchsetzbar

    | Immer wieder gibt es Streit über die Honorierung von Bauvoranfragen. Im Zusammenhang mit Grundleistungen ist die Bauvoranfrage eine Besondere Leistung. Für diese haben Sie nur dann Anspruch auf Honorar, wenn es schriftlich vereinbart ist. |