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  • 01.11.2001 · Fachbeitrag · Honorar für Mängelbeseitigung

    So gehen Sie als Nachfolgearchitekt vor

    | Wer als Nachfolger für einen gekündigten Kollegen verbleibende Grundleistungen erbringen und die Beseitigung vorhandener Mängel überwachen soll, sollte zuvor genau überlegen, ob und unter welchen Bedingungen er dieses „Mandat“ übernehmen will. Bei übereilter Zusage drohen Minderhonorare, die den Aufwand in keinster Weise rechtfertigen. |