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  • 01.10.2009 | HOAI 2009

    Umbauzuschlag soll mindestens 45 Prozent betragen

    Der Wegfall der Regelung des ehemaligen § 10 Absatz 3a HOAI soll nach dem Willen des Verordnungsgebers mit einem höheren Umbauzuschlag von bis zu 80 Prozent kompensiert werden. Gut gebrüllt Löwe, aber wie sieht es in der Praxis aus? Viele öffentliche Auftraggeber vereinbaren nur das Mindesthonorar von 20 Prozent. Planungsbüros werden darauf als „Fixum festgenagelt“. Das ist eindeutig nicht der Wille des Verordnungsgebers. Er hat die Marge des Umbauzuschlags extra deswegen erhöht, weil § 10 Absatz 3a weggefallen ist. Wenn diese Vorgabe aus der amtlichen Begründung nicht umgesetzt wird, geht das zulasten der Büros. Sie erzielen beim Bauen im Bestand noch weniger Honorar als bisher.  

    Unser Tipp: Um das Honorar wenigstens im Durchschnitt auf dem Niveau der alten HOAI halten zu können, ist nach ersten Schätzungen mindestens ein Umbauzuschlag von rund 45 Prozent bei der Gebäudeplanung erforderlich. Dieser Wert kann aber lediglich als durchschnittlicher Anhaltswert verstanden werden.  

    Unser Service: Wir werden auf das Thema in den nächsten Ausgaben noch näher eingehen. Besonders empfehlen wir Ihnen dazu auch unser Online-Dialog-Seminar am 11. Dezember. In dem geht es einzig und allein darum, wie Sie in und mit der HOAI 2009 beim Bauen im Bestand ein gerechtes Honorar erzielen.  

    Quelle: Ausgabe 10 / 2009 | Seite 1 | ID 130454