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  • 29.11.2010 | HOAI 2009

    Abgrenzung von Grund- und Besonderen Leistungen

    Im Rahmen unserer Leserumfrage wurde auch das Thema „Abgrenzung von Grundleistungen zu besonderen Leistungen“ nachgefragt. Dazu Folgendes: In der HOAI 2009 taucht der Begriff der Grundleistungen nicht mehr auf. Die ehemaligen Grundleistungen heißen nun Leistungsbilder und sind in den Anlagen zur HOAI enthalten. Diese Leistungsbilder sind verbindlich - und abschließend geregelt. In ihnen sind Leistungen erfasst, die im Allgemeinen erforderlich sind, um einen Auftrag ordnungsgemäß zu erfüllen. Leistungen, die durch besondere Umstände oder Anordnungen des Auftraggebers erforderlich werden, sind von den Leistungsbildern nicht erfasst.  

    Praxishinweis: Alle Leistungen, die nicht in den Leistungsbildern erfasst sind, sind Besondere oder Zusätzliche Leistungen, für die das Honorar frei vereinbart werden kann.  

     

    Quelle: Ausgabe 12 / 2010 | Seite 1 | ID 140339