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  • 01.07.2006 | Haushaltsbegleitgesetz 2006

    Wichtige Änderungen zum 1. Juli 2006 bzw. zum 1. Januar 2007 beschlossen

    Im Eiltempo hat die Koalition das „Haushaltsbegleitgesetz 2006“ durch den Bundestag gejagt. Da der Bundesrat am 16. Juni zugestimmt hat, treten die ersten Änderungen bereits zum 1. Juli 2006 in Kraft. Lesen Sie deshalb nachfolgend, was sich alles ändert.  

    Höhere Pauschalbeiträge für geringfügig Beschäftigte

    Zum 1. Juli 2006 werden die Pauschalbeiträge für geringfügig entlohnte Beschäftigte in der Krankenversicherung von 11 Prozent auf 13 Prozent und in der Rentenversicherung von 12 Prozent auf 15 Prozent angehoben. Die pauschale Lohnsteuer dagegen ändert sich nicht. Sie beträgt weiter zwei Prozent. Damit zahlen Sie für einen geringfügig entlohnten Beschäftigten künftig eine Pauschalabgabe von 30 Prozent zuzüglich der Umlagen U1 und U2. Bei einem 400-Euro-Job sind das zusätzlich 20 Euro monatlich.  

     

    Beachten Sie: Für geringfügig entlohnte Beschäftigte in Privathaushalten gilt die Erhöhung nicht. Für sie bleibt es bei einer Pauschalabgabe von zwölf Prozent zuzüglich der Umlagen U1 und U2.  

    Änderung der Beiträgeberechnung in der Gleitzone

    Die Formel für die Ermittlung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts für Beschäftigte in der Gleitzone (Entgelt zwischen 400,01 und 800 Euro) wird zum 1. Juli 2006 geändert. Der Faktor F beträgt künftig 0,7160 (bisher 0,5967). Das hat folgende Auswirkungen:  

     

    Beispiel

    S verdient 600 Euro monatlich. Sie ist verheiratet (Steuerklasse V) und hat ein Kind. Der Krankenkassen-Beitragssatz beträgt 13 Prozent.  

    Berechnung Mitarbeiterin  

    1. Halbjahr 2006  

    2. Halbjahr 2006  

    Bruttolohn  

    600,00 Euro  

    600,00 Euro  

    ./. Lohnsteuer  

    78,50 Euro  

    78,50 Euro  

    ./. Sozialabgaben  

    93,95 Euro  

    103,86 Euro  

    = Nettolohn  

    427,55 Euro  

    417,64 Euro  

     

     

     

    Berechnung Arbeitgeber  

    1. Halbjahr 2006  

    2. Halbjahr 2006  

    Bruttolohn  

    600,00 Euro  

    600,00 Euro  

    + Sozialabgaben  

    122,10 Euro  

    122,10 Euro  

    = Gesamtbelastung  

    722,10 Euro  

    722,10 Euro  

     

    S muss künftig rund zehn Euro mehr Sozialabgaben zahlen. Für den Arbeitgeber ändert sich nichts.