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  • 01.07.2004 · Fachbeitrag · Haftung

    Planungsmängel: Wer haftet bei getrennter Vergabe?

    | Die Aussage des letzten Satzes aus dem vorherigem Artikel (bauüberwachendes Büro hat größere Haftungsrisiken als das "nur planende Büro") wird auch durch eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Celle aus dem November 2001 bestätigt. Diese ist rechtskräftig geworden, nachdem der Bundesgerichtshof die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Celler Urteil zurückgewiesen hat (Beschluss vom 13.11.2003, Az: VII ZR 439/01). |