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  • 01.07.2007 | Haftung

    Kostenlose Auskünfte von Herstellern sind nichts wert

    Kostenlose Auskünfte von Herstellern sind nichts wert. Insbesondere reichen sie nicht, um den Hersteller für Falschauskünfte in die Haftung zu nehmen. Diese leidvolle Erfahrung musste ein Ingenieurbüro vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf machen. Im Zuge der Planungsvertiefung hatte das Büro eine Wasseranalyse an einen Hersteller geschickt und dies mit der Frage verbunden, ob die von ihm angebotenen verzinkten Rohre für die Wasserqualität gemäß Analyse zum Einbau geeignet seien. Der Hersteller gab eine kurze positive Fax-Auskunft. Diese Auskunft war fachlich falsch. Die Rohre mussten später mit einem Aufwand von rund einer Mio. Euro ausgetauscht werden. Das Ingenieurbüro wehrte sich gegen die Inanspruchnahme mit dem Argument, der Hersteller müsse wegen mangelhafter Beraterleistung die Haftung übernehmen. Der Hersteller machte dagegen geltend, er habe nur seine Auffassung kund getan, ohne die wirtschaftliche Bedeutung der Anfrage zu kennen. Außerdem sei die Auskunft kurz und unentgeltlich erfolgt.  

    Das OLG entschied zu Gunsten des Herstellers. Die Richter haben ein Beratungsvertragsverhältnis zwischen Ingenieurbüro und Hersteller verneint. Der Bundesgerichtshof hat die Nichtzulassungsbeschwerde des Ingenieurs mittlerweile zurückgewiesen (Beschluss vom 30.11.2006, Az: III ZR 54/06). Die Richter begründeten dies unter anderem damit, dass ein eigenes wirtschaftliches Interesse des Herstellers oder eine Zusicherung von Eigenschaften (zum Beispiel Garantie oder ähnliches) in diesem Fall nicht vorgelegen habe.  

    Unser Tipp: Sparen Sie nicht an der falschen Stelle. Lassen Sie sich immer gegen ein Entgelt fachtechnisch einzelfallbezogen beraten und bezahlen Sie (oder Ihr Bauherr) auch dafür. (Urteil vom 7.2.2006 Az: 3 U 23/05) (Abruf-Nr. 072044)  

    Quelle: Ausgabe 07 / 2007 | Seite 2 | ID 111648