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  • 01.01.2004 · Fachbeitrag · Haftung

    Architekt darf Sachverständigen-Gutachten vertrauen

    | Ein Architekt darf auf das Gutachten eines renommierten Sachverständigen vertrauen. Er muss dessen Inhalte bzw. Aussagen nicht noch einmal selbst prüfen. Dieses für alle Planer wichtige Urteil hat der Bundesgerichtshof vor kurzem gefällt. Im vorliegenden Fall hatten die Kläger vom Architekten Schadenersatz verlangt, weil bei einer Baumaßnahme im Bereich der Tiefgarage Wasser durch den Boden in das Bauwerk eindrang. Der Gründungs- bzw. Baugrundgutachter hatte zuvor in seinem Gutachten mitgeteilt, dass kein drückendes Wasser anfallen würde. Er hielt weder eine weiße noch eine schwarze Wanne als druckwasserdichte Konstruktion für erforderlich. |