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  • 01.03.2001 · Fachbeitrag · Grundwasserverhältnisse prüfen

    Richten Sie Ihre Planung am höchsten Grundwasserstand aus

    | Liegt das von Ihnen zu planende Gebäude in einem grundwassergefährdeten Bereich, müssen Sie Ihre Planung am höchsten bekannten Grundwasserstand ausrichten. Dies gilt nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf auch dann, wenn dieser Grundwasserstand seit Jahren nicht mehr erreicht worden ist (Urteil vom 17.3.2000, Az: 22 U 142/99, OLG-Report 2000, 467; Abruf-Nr. 010264). |