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  • 01.04.2004 · Fachbeitrag · Grundstücksausnutzung am Rande des Erlaubten

    So übernimmt Ihr Auftraggeber das Baugenehmigungs-Risiko

    | Wünsche des Bauherrn und deren Durchsetzbarkeit bei der öffentlichen Bauverwaltung - als Planer befinden Sie sich hier zwischen zwei Mühlsteinen. Der Auftraggeber verlangt von Ihnen, das Grundstück bestmöglich auszunutzen. Wenn Sie das tun, ist Ärger mit der Bauverwaltung programmiert. Im schlimmsten Fall drohen Honorarverlust und Schadenersatzforderungen. |