Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.06.2001 · Fachbeitrag · Grundsteuer

    Schwimmbecken rechtfertigt höhere Belastung nicht

    | Ein Schwimmbecken im Keller mit einer Wasseroberfläche von 28 Quadratmetern macht ein Einfamilienhaus noch nicht zu einer besonders exklusiv ausgestatteten Immobilie. Auch bei diesem Haus muss der für die Grundsteuer maßgebliche Einheitswert nach dem Ertragswert- und nicht nach dem ungünstigeren Sachwertverfahren ermittelt werden. Das entschied jetzt der Bundesfinanzhof (BFH). |