01.08.2004 · Fachbeitrag · Gründung von Gebäuden und Ingenieurbauwerken
Tiefgründung: So grenzen Ingenieur und Architekt Honorar und Haftung richtig ab
Bei der Planung der Gründung von Gebäuden und Ingenieurbauwerken ist die Abgrenzung der Ingenieur- und Architektenleistungen mit das größte (Honorar-)Problem. Oft wird die Meinung vertreten, dass fachlicher Vertragsinhalt und anrechenbare Kosten jeweils identisch die Leistungs- und Honorargrenze bilden. Einige Auftraggeber behaupten gar, dass der Architekt für Bauteile, die er nicht gezeichnet habe, kein Honorar bzw. keine "Zuteilung" der anrechenbaren Kosten verlangen könne.
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