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  • 01.04.2001 · Fachbeitrag · Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen

    Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt Durchsetzbarkeit Ihrer Forderungen

    | Die Zeichen für die Durchsetzung von offenen Architekten-/Ingenieurhonorarforderungen stehen gut. Das belegt eine erste Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf zum Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen, das seit dem 1. Mai 2000 gilt. Einwendungen Ihres Auftraggebers wegen Mängeln an Ihren Planungsleistungen oder der Verletzung Ihrer Bauaufsichtspflichten brauchen Sie nach dieser Entscheidung nämlich nicht mehr zu fürchten (Urteil vom 19.12.2000, Az: 21 U 38/00, OLG-Report 2001, 109; Abruf-Nr. 010419). |