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  • 01.05.2001 · Fachbeitrag · Fall aus der Praxis

    Verzögerung bei der Abwicklung

    | Über Verzögerungen bei der Abwicklung kann nahezu jeder Architekt oder Ingenieur berichten. Aktuell fragte ein Ingenieurbüro an, ob in einem solchen Fall ein höheres Honorar durchgesetzt werden kann. Das Ingenieurbüro war mit der Planung und Überwachung einer Abwasserdruckleitung beauftragt. Durch Grundstücksprobleme, die der Auftraggeber zu vertreten hatte, konnte ein Teilstück der Leistung vorerst nicht erbracht werden. Die Baufirma kündigte nach Fristsetzung den Bauvertrag. |