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  • 01.02.2001 · Fachbeitrag · Entscheidung zu Baukostenüberschreitungen

    Vor Kostengarantien wird gewarnt

    | Die Abgabe von Baukostengarantien muss angesichts der Haftungsrisiken gut überlegt sein. Geben Sie eine „Kostengarantie“ ab, haften Sie sogar, wenn Sie an der Überschreitung der Kosten keine Schuld trifft. Etwas geringer ist das Gefahrenpotenzial bei einer „Bausummengarantie“. Hier haften Sie für den dem Bauherrn entstandenen Schaden nur, wenn Sie an den Kostenüberschreitungen schuld sind oder waren (§ 635 Bürgerliches Gesetzbuch [BGB]). |