01.03.2003 · Fachbeitrag · Die Tücken stecken im Detail
Das sind die neuen Regeln bei Minijobs
Ab 1. April werden die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse neu geregelt. Aus den bisherigen „325-Euro-Jobs“ werden „400-Euro-Jobs“. Darüber hinaus wird eine „Gleitzone“ für Entgelte zwischen 400 Euro und 800 Euro eingeführt. Obwohl Minijobs in Architektur- und Ingenieurbüros nicht die ganz große Rolle spielen, sollten Sie wissen, was auf Sie zukommt. Deshalb liefern wir Ihnen in diesem Beitrag einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen.
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